EOS Forum 19

Erfolgsaus­sichten im Betreibungs­verfahren?

Steuerungsmöglichkeiten und Einflussfaktoren für Gläubiger, um ein Betreibungsverfahren mit konkretem Mehrwert zu gestalten: Das Thema am EOS Forum 19.

Was erlebt der Betreibungsbeamte tagtäglich? Wie unterstützt das Betreibungsamt die Gläubiger? Was erhöht die Erfolgsaussichten? Und welche Themen beschäftigen aktuell die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz?

Der erfahrene Stadtammann und Betreibungsbeamte Roland Isler hat die Erwartungen der zahlreichen Gäste am EOS Forum 19 nicht enttäuscht. Sehr lebendig, kenntnisreich und mit dem Erfahrungsschatz aus 38 Jahren Tätigkeit im Betreibungswesen berichtete er über seinen Berufsalltag. Eindrücklich schilderte er, wie die Betreibungsbeamtinnen und -beamten im Clinch der Erwartungen seitens der Gläubiger, den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Schuldner und den Rechtsvorschriften manövrieren und ihre Aufgabe möglichst erfolgreich zu erfüllen suchen.

Vorläufige Sicherungsmassnahmen gewinnen an Bedeutung

Während eine Betreibung oder ein Konkurs gesellschaftlich kaum mehr stigmatisiert und deren Androhung somit praktisch wirkungslos geworden ist und auch die Pfändung an Bedeutung verloren hat, bewirken vorläufige Sicherungsmassnahmen wie Arrestierungen und Retentionen von Gegenständen mehr Erfolg. Welchen Beitrag ein Gläubiger zur Vollstreckung seiner Forderung leisten kann, erfuhren die Gäste anhand anschaulicher Beispiele.

Datenschutzvorschriften eine grosse Hürde

Dass die Datenschutzgesetzgebung die Arbeit des Betreibungsamtes – beides Aufgaben von grossem Interesse für das Gemeinwesen - zunehmend erschweren, verhehlte Herr Isler nicht. Als Vorstandsmitglied des Verbandes Schweizer Betreibungsbeamter zeigte er auf, zu welchen aktuellen politischen und gesetzgeberischen Fragen sich der Verband engagiert.

SchKG: Die Besonderheit der Schweiz

Daniel Bucklar, Leiter der juristischen Fachstelle von EOS, zeigte in seinem Referat die Geschichte des Schulden- und Konkursgesetzes der Schweiz auf. Das Schweizer Stimmvolk hat das Gesetz 1889 in einer nationalen Abstimmung gutgeheissen und es ist das älteste gültige Gesetz der Schweiz. Und einmalig dazu, kein anderes Land kennt eine vergleichbare gesetzliche Regelung von Schulden. Bucklar dankte den Betreibungsämtern explizit für ihre nicht einfache Arbeit rund um die Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren. Zudem ging er auf die Möglichkeiten von Gläubigerseite zur Mitwirkung ein, mit Schwerpunkt auf dem Beschwerderecht, dessen Einsatz und Wirkung er anhand von Beispielen anschaulich deutlich machte.

Forderungskauf, Pappenheimer und die Frage nach dem Mitleid? 

Für das Podiumsgespräch holte die Moderatorin Nina Havel zusätzlich zu den beiden Referenten auch Melanie Blattert, Leiterin Forderungskauf der EOS Schweiz, in die Diskussionsrunde. Die Teilnehmenden auf dem Podium äusserten sich zu einem bunten Strauss von Fragen.

Kann ein Gläubiger den finanziellen Erfolg verbessern, wenn er die Forderung bereits vor der Betreibung an seinen Inkassopartner verkauft? Melanie Blattert erläuterte den Unterschied zwischen Forderungskauf und klassischem Treuhandinkasso und zeigte auf, welche Überlegungen auf Gläubigerseite für den Entscheid ausschlaggebend sind.

Nina Havel fühlte Roland Iser hinsichtlich Mitleid mit den Schuldnern auf den Zahn. Isler parierte die Frage mit seinen fast vierzig Jahren Berufserfahrung elegant; er kennt seine Pappenheimer und deren Schliche und hat gelernt, wann ‘ein Auge temporär zudrücken’ für die Tilgung der Schulden wertvoll sein kann und in welchen Fällen dies nichts bewirken wird.

Erfolgsaussichten im Betreibungsverfahren?

Die Zusammenarbeit mit den Betreibungsämtern

Daniel Bucklar
Leiter juristische Fachstelle, EOS Schweiz AG
Betreibungsverfahren: Die Sicht des Betreibungsbeamten

Roland Isler

Stadtammann und Betreibungsbeamter Winterthur-Stadt

Das umfassende Skript des Referates senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.