EOS Forum 17

Datenschutz versus Forderungs­management?

Der Datenschutz und die neuen gesetzlichen Verordnungen in der EU und in der Schweiz geben viel zu reden, auch im Forderungsmanagement. Das EOS Forum 17 verschaffte den zahlreichen Teilnehmenden aus der Inkassobranche eine Standortbestimmung und einen Ausblick in die nahe, herausfordernde Zukunft.
Prof. Dr. iur. Bernhard Waldmann von der Uni Freiburg führte als Rechtsexperte anschaulich durch den Gesetzes- und Paragrafendschungel und er zeigte zudem die in der Vernehmlassung umstrittenen Punkte des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes auf. Die Annäherung an die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DGVO) führe dazu, dass die aktuelle Totalrevision das neue Schweizer Datenschutzgesetz in ein eigentliches ‚Präventionsgesetz‘ verwandle. Diese Überregulierung stehe im Gegensatz zur Schweizer Gesetzgebungstradition, die nicht das ‚Brauchen‘ behandle, sondern das ‚Missbrauchen‘.

Die Auswirkungen aus der Sicht der Gläubiger und der Inkassounternehmen wurden im Referat von EOS Hausjurist Daniel Bucklar deutlich gemacht. Die neuen Hürden und die Dokumentationspflicht für rechtmässige Datenauskünfte und Datenbearbeitung werden das Eintreiben überfälliger Zahlungen beträchtlich erschweren und verteuern, auch unbestrittener Forderungen, notabene. EOS Schweiz engagiert sich via Schweizer Inkassoverband vsi aktiv dafür, dass die Unternehmen auch in Zukunft vernünftige Instrumente und Möglichkeiten für ihr Forderungsmanagement haben.

Die Schweiz, eine zu gute Musterschülerin?

Daniel Gamma von der CRIF AG und Michael Joho von EOS Schweiz AG komplettierten die Runde für das anschliessende Diskussionsgespräch unter der Leitung von Nina Havel. Joho stellte fest, dass die Unsicherheit bei den Amtsstellen bereits heute gross sei und simple, rechtlich korrekte Adressauskünfte heute zum Teil aufgrund von vorauseilendem Gehorsam bereits nur noch unter grossem Aufwand erhältlich seien. Daniel Gamma teilte die Befürchtung, dass die Schweiz ein ‚zu guter Musterschüler‘ sein möchte. Die starke Regulierung der EU-DGVO werfe die Frage auf, wie diese Vorschriften in den einzelnen Ländern dann tatsächlich umgesetzt werde. Sämtliche Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass einfache Adressrecherchen weiterhin ohne grossen Dokumentationsaufwand möglich sein müssen, ansonsten der wirtschaftliche Schaden die heutigen rund 11 Milliarden Franken alleine in der Schweiz noch bedeutend übersteigen werde. Bernhard Waldmann riet der Inkassobranche, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Selbstregulierung wahrzunehmen.

Gratwanderung zwischen Schweizer Rechtstradition und faktischem EU-Zwang

Voten und Fragen aus dem Publikum thematisierten den Widerspruch zwischen Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz, zwischen Big-Brother-Angst und Digitalisierung der Gesellschaft sowie die Frage, warum die Schweiz nicht bloss eine Teilrevision des bisherigen Datenschutzgesetzes angestrebt habe. Bernhard Waldmann erläuterte, dass der Treiber für das neue Schweizer Gesetz klar die EU-DGVO war und die Wirtschaft für ihre internationale Tätigkeit darauf angewiesen ist, dass das revidierte Schweizer Gesetz von der EU akzeptiert wird. Diese faktischen Zwänge führen zu sehr vielen Veränderungen und deshalb zur Totalrevision. Anstoss für die Revision war also nicht der Datenschutz an sich und Waldmann folgerte angesichts der umfassenden Vorschriften im Vorentwurf: „Man hat vergessen, worum es eigentlich geht.“

Die Diskussionsrunde schloss mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass das Schweizer Parlament seiner Verantwortung für vernünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen nachkomme und an der Gesetzesvorlage noch nötige Anpassungen vornehme. Eines ist sicher: Das Thema Datenschutz wird noch lange beschäftigen, dies zeigte auch die angeregte Diskussion beim feinen Apéro Riche aus Marcus Lindners Sonnenberg-Küche.

Datenschutz – Eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven. Was gilt es zu beachten? Welche Entwicklungen stehen bevor?

Prof. Dr. iur. Bernhard Waldmann, Key Note
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Co-Direktor des Instituts für Föderalismus

Bernhard Waldmann leitet den Lehrstul für Staats- und Verwaltungsrecht III an der Universität Freiburg. Der anerkannte Fachmann beschäftigt sich unter anderem mit Regelungsinstrumenten des Staates und den damit verbundenen Interessenkonflikten.

Datenschutz in der Inkassopraxis

Daniel Bucklar
Leiter juristische Fachstelle, EOS Schweiz AG