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EOS Forum 18

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Auslandinkasso vs. GDPR?

Wie können Unternehmen überfällige Zahlungen von Debitoren im Ausland möglichst schnell und verlustfrei erwirken? Welche Rolle spielt GDPR dabei?
In der Key Note zeigte Kirsten Pedd, Chef-Juristin der EOS Gruppe Deutschland sowie Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen, exemplarische Fakten und Zahlen aus der ganzen Welt auf. Die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten verschiedener Länder zeigen sich deutlich in den Erfolgsquoten, in den Zahlungsfristen und natürlich in der Reputation bzw. im Einsatz des Forderungsmanagements generell.
(siehe auch EOS Studie «Europäische Zahlungsgewohnheiten» 2018

So ist Inkasso in China ein eigentliches No-Go, während es in gewissen europäischen Ländern fast nicht ohne geht. Der Datentransfer in die USA wiederum bleibt ein sensibles Thema ohne den EU-US-Privacy-Shield – sowohl innerhalb einer Unternehmensgruppe wie in Zusammenarbeit mit Drittfirmen.

Die Chancen von GDPR nutzen

Kirsten Pedd kennt als Chef-Syndika der EOS Gruppe Deutschland die Herausforderungen mit der Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation, GDPR) aus vorderster Front. Ihre Erfahrung ist, dass das Bemühen um konforme Umsetzung der GDPR neben viel Bürokratie und einem enormem Aufwand für das Unternehmen auch positive Folgen hat. So bietet das Durchleuchten der Prozesse der Datenerfassung, -verarbeitung und –speicherung die Chance zur lückenlosen Dokumentation sowie zur Systematisierung und (wo möglich) Vereinfachung von Abläufen. Pedd wies auf die rechtlich bisher unangefochtene Praxis hin, dass Inkassounternehmen als mandatierte Spezialisten im Auftrag eines Gläubigers personenbezogene Daten erhalten und verarbeiten dürfen, um den Mandatsauftrag erfüllen zu können.

Welches Recht gilt bei internationalen Forderungen?

Daniel Bucklar, Leiter der juristischen Fachstelle von EOS, ging in seinem Referat auf konkrete Vorgehensweisen bei grenzüberschreitenden Forderungen ein. Das fängt mit der simplen Frage an, welches Recht der Richter anwenden muss. Bucklar wies bei dieser Gelegenheit auf das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) hin, ein Zentrum für Auskünfte und Gutachten zum ausländischen Recht. Weiter gilt es gilt Gerichtsstandsklauseln und Verjährungsfristen zu beachten, vollstreckbare Titel, Verhältnismässigkeit, Datenschutz-Vorschriften und und und. 

Für welche Summen lohnt sich Auslandinkasso? 

Für das Podiumsgespräch holte die Moderatorin Nina Havel zusätzlich zu den beiden Referenten auch Michael Joho, Leiter Forderungskauf der EOS Schweiz, in die Runde. Natürlich kam das Thema Kosten zur Sprache, als Frage aus dem Publikum: Ab welcher Forderungsgrösse lohnt sich ein Inkasso? Michael Joho erläuterte, dass dank der EOS Cross-Border-Plattform und dem grossen internationalen Netz der Gruppe erste Schritte zu niedrigen Kosten gemacht werden können und sich daher auch bereits bei kleineren Forderungen lohnen. Falls dieser erste Anlauf nicht erfolgreich sein sollte, helfen die lokalen Kenner zudem bei der Einschätzung der Chancen und Aufwände allfälliger nächster Inkasso-Schritte.

Auslandinkasso, wie weiter?

Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze im internationalen Forderungsmanagement und Erfahrungen mit GDPR / DSGVO

Kirsten Pedd
General Counsel EOS Group Germany
Chief Compliance Officer | Head of Public Affairs

Die Hamburger Rechtsanwältin Kirsten Pedd ist als Chef-Juristin der EOS Gruppe Deutschland mit ihrem Team massgeblich mitverantwortlich für die rechtssichere Durchsetzung von grenzüberschreitenden Forderungen. Als Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen engagiert sie sich für seriöses Inkasso nach Recht und Gesetz.

Auslandinkasso im Schweizer Inkasso-Alltag

Daniel Bucklar
Leiter juristische Fachstelle, EOS Schweiz AG